01 · Ausgangslage
Das AWV-Meldewesen
Wer als inländischer Investor Transaktionen im Ausland tätigt, darf dies nach den außenwirtschaftlichen Bestimmungen grundsätzlich frei tun. Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen jedoch statistische Meldepflichten, die vor allem der Erstellung der deutschen Zahlungsbilanz dienen. Die Meldepflichten gelten unter anderem für:
- ein- und ausgehende Zahlungen (Transaktionen),
- bestehende Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie
- grenzüberschreitende Beteiligungen an (Fonds-)Gesellschaften und anderen Unternehmen (Direktinvestitionen).
Meldungen nach der AWV sind der Deutschen Bundesbank elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), die Plattform ExtraNet oder eigene Schnittstellen zu liefern.
02 · Die Lösung
Effizient melden
Wir übernehmen die fristgerechte Lieferung der Meldungen Z4 und K3/K4 in offener Stellvertretung als sogenannter Dritteinreicher für Sie.
01
Setup und Zugänge
Wir übernehmen die Meldungen für Sie. Sie sparen das technische Setup, die laufende Wartung der Zugänge und den Aufwand der Datenaufbereitung.
02
Fachliche Betreuung
Wir betreuen Sie neben den technischen auch in fachlichen Fragen zum Reporting und zur notwendigen Datengrundlage.
03
Fristen und Validierung
Wir überwachen die Fristen und stellen eine inhaltlich plausible und technisch valide Datenlieferung sicher.
04
Basisdaten in Excel
Sie benötigen kein fachliches Spezialwissen, sondern stellen uns nur Basisdaten über Ihr Portfolio im Excel-Format zur Verfügung. Wir wandeln sie nach den Vorgaben der Empfänger in das .xml-Format um.
03 · Die Meldungen
Meldungen nach der Außenwirtschaftsverordnung
- Anlage Z4
Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
Ein- und ausgehende Zahlungen sind per Anlage Z4 zu melden. Darin sind aussagefähige Angaben zum Grundgeschäft und die Kennzahlen nach der Anlage LV zu machen, dazu zählen:
- Betrag der Zahlung (sofern > 12.500 EUR)
- Datum der Zahlung
- Verrechnungen oder Einbringungen
- Kennzahl nach dem Leistungsverzeichnis über die Art des Geschäfts
- Belegart des Geschäfts
- Zweck der Zahlung
- Anlage K3 / K4 · jährlich
Direktinvestitionsmeldungen
Der Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen nach §§ 64 und 65 AWV ist jährlich über die Anlage K3 bzw. K4 an die Deutsche Bundesbank zu melden. Die Meldungen geben Auskunft über Beteiligungen von Inländern an Unternehmen im Ausland bzw. von Ausländern an Unternehmen in Deutschland. Seit dem 30. Juni 2019 werden K3 und K4 nur noch im XML-Format akzeptiert.
Meldepflichtig zur Anlage K3 ist, wem unmittelbar 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 3 Mio. EUR zuzurechnen sind. Ist ein unmittelbar im Ausland gehaltenes Unternehmen vom deutschen Investor abhängig, sind auch dessen abhängige Auslandsbeteiligungen zu melden. Anlage K4 gilt entsprechend, wenn ein inländisches Unternehmen ausländischen Investoren zuzurechnen ist.
Ist eine frühere Meldepflicht entfallen, etwa weil die Bilanzsumme den Schwellenwert von 3 Mio. EUR nicht mehr übersteigt, sollte dies der Bundesbank durch eine Fehlanzeige mitgeteilt werden.
04 · Vorteile
Ihre Vorteile im Überblick
Konsistenz über alle Outputs
Wir nutzen für sämtliche Leistungen eine selbst programmierte, hoch spezialisierte Software. Mit ihrer einheitlichen Datengrundlage gewährleisten wir über alle AIF eine konsistente Qualität in allen Outputs und Berechnungen.
Fachliches und technisches Know-how
Greifen Sie auf ein Team erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten zurück und sichern Sie sich die Expertise aus 10 Jahren Fondsreporting.
Breites Leistungsspektrum
Wir kennen die Empfänger Ihrer Outputs aus dem Effeff und sind in den Assetklassen Private Equity, Wertpapiere und Immobilien zu Hause – in Deutschland wie auch in den europäischen Nachbarländern.
Ihr Aufwand auf ein Minimum reduziert
Wir schreiben SERVICE groß und benötigen nur ein Minimum an Basisdaten, um den Prozess anzustoßen und die Leistungen auszuführen.
Weitere Meldeservices
Eine Datenbasis für alle Meldungen
Ein Großteil der benötigten Daten liegt nach der ersten Meldung bereits vor und lässt sich einfach für weitere Outputs nutzen.
- Regulatorisches Meldewesen DEBaFin · Deutsche BundesbankMehr
- Regulatorisches Meldewesen LUXCSSF · Banque centrale du LuxembourgMehr
- Fontus-SchnittstelleWM Datenservice · ICFMehr
- Sparkassen-KVG-SchnittstelleFinanz Informatik · monatlichMehr
- CRR-Berechnungen & -MeldungKSA · EAD · CVAMehr
- Insurance ReportingSolvency II · VAGMehr
- VerbandsreportingBVIAuf Anfrage
Oder direkt anrufen+49 611 23609 103
Kontakt
Sprechen wir darüber
Schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für eine Terminabsprache.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für eine Terminabsprache.