01 · Ausgangslage
Das regulatorische Meldewesen
Die Meldung an die Bundesbank für die Statistik über Investmentvermögen und das AIFMD-Reporting an die BaFin sind für KVGen obligatorisch und unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben. Sie sollen die Transparenz der Fondsanlagen erhöhen und Anleger schützen.
Die Meldungen an die BaFin sind je nach Assets under Management (AuM) einmal, zweimal oder viermal im Jahr zu leisten, die Meldung an die Bundesbank monatlich. Sie müssen nicht nur inhaltlich und formell richtig, sondern auch fristgerecht sein, andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.
Neben dem fachlichen Aufwand braucht es ein technisch aufwendiges Setup: Die im .xml-Format zu liefernden Meldungen erfordern eine Fülle an Einzelangaben zu den Assetklassen des AIF, den Portfoliodaten und den Risikobetrachtungen. Wer die Portfoliodaten effizient über alle Meldungen und Fonds hinweg konsistent nutzen will, sollte diese Meldungen in die Datenströme integrieren und den Basisdatenbestand entsprechend aufbauen.
02 · Die Lösung
Unser Meldeservice: einfach und effizient
Minimieren Sie den fachlichen Aufwand im Setup wie im laufenden Betrieb und legen Sie Ihren Fokus auf das Asset- und Portfoliomanagement.
01
Setup und Zugänge
Wir übernehmen die Meldungen für Sie. Sie sparen das technische Setup, die laufende Wartung der Zugänge und den Aufwand der Datenaufbereitung.
02
Fachliche Betreuung
Wir betreuen Sie neben den technischen auch in fachlichen Fragen zum Reporting und zur notwendigen Datengrundlage.
03
Fristen und Validierung
Wir überwachen die Fristen und stellen eine inhaltlich plausible und technisch valide Datenlieferung sicher.
04
Basisdaten in Excel
Sie benötigen kein fachliches Spezialwissen, sondern stellen uns nur Basisdaten über Ihr Portfolio im Excel-Format zur Verfügung. Wir wandeln sie nach den Vorgaben der Empfänger in das .xml-Format um.
03 · Die Meldungen
Folgende Meldungen übernehmen wir für Sie
- § 35 KAGB · Art. 110 Level-II-VO
AIFMD-Reporting BaFin (ESMA)
Das AIFMD-Reporting bedient die Datenanforderungen der BaFin und soll eine wirksame Ex-post-Beaufsichtigung sicherstellen. Abgestufte Meldepflichten regeln je nach AIF-Struktur und AuM-Volumen Anforderungen und Umfang der Meldung.
Für KVG und AIF sind je nach Volumen Daten aus Anlegerverwaltung, Buchhaltung, Treasury und Risikomanagement zu konsolidieren und zu übertragen.
- § 18 BBankG · monatlich
Statistik über Investmentvermögen (Bundesbank)
Die monatliche Statistik über Investmentvermögen besteht aus mehreren Formularen: der laufenden Monatsmeldung für Investmentvermögen, einem Formular über Bereinigungen der Positionen (Bericht allgemeiner Wertveränderungen) und einem umfangreichen Stammdatenteil.
04 · Vorteile
Ihre Vorteile im Überblick
Konsistenz über alle Outputs
Wir nutzen für sämtliche Leistungen eine selbst programmierte, hoch spezialisierte Software. Mit ihrer einheitlichen Datengrundlage gewährleisten wir über alle AIF eine konsistente Qualität in allen Outputs und Berechnungen.
Fachliches und technisches Know-how
Greifen Sie auf ein Team erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten zurück und sichern Sie sich die Expertise aus 10 Jahren Fondsreporting.
Breites Leistungsspektrum
Wir kennen die Empfänger Ihrer Outputs aus dem Effeff und sind in den Assetklassen Private Equity, Wertpapiere und Immobilien zu Hause – in Deutschland wie in Luxemburg.
Ihr Aufwand auf ein Minimum reduziert
Wir schreiben SERVICE groß und benötigen nur ein Minimum an Basisdaten, um den Prozess anzustoßen und die Leistungen auszuführen.
Weitere Meldeservices
Eine Datenbasis für alle Meldungen
Ein Großteil der benötigten Daten liegt nach der ersten Meldung bereits vor und lässt sich einfach für weitere Outputs nutzen.
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